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NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGIOBANK TWINT

NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGIOBANK TWINT

Dieser Text gilt sinngemäss auch für weibliche und eine Mehrzahl von Personen. 


1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Die Regiobank Solothurn AG (nachfolgend «Bank») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Solothurn. Die TWINT AG (nachfolgend «Twint») ist eine von der Bank unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. 
 
Allgemeine Informationen zur Bank sowie weitere regulatorische und rechtliche Hinweise sind in der jeweils aktuellen Fassung auf www.regiobank.ch/basisdokument publiziert. 

Die Bank bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend der «Kunde») mit einem E-Banking-Vertrag unter dem Namen «Regiobank TWINT» eine eigene mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Regiobank TWINT App»). 

Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend «Nutzungsbedingungen»), zusammen mit weiteren, den Kunden mitgeteilten Vertragsbe-stimmungen (z. B. mittels Anzeige in der Regiobank TWINT App oder an einem anderen Ort akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen), bilden gesamthaft den zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Regiobank TWINT App (nachfolgend «Vertrag»). 

Diese Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald sich der Kunde in der Regiobank TWINT App registriert und dabei den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat bzw. wenn er nach Anpassung der Nutzungsbedingungen die Regiobank TWINT App weiter nutzt.

1.2 Dienstleistungen

Die Regiobank TWINT App ist eine mobile App, die bargeldlose Zah-lungen über das TWINT Zahlungssystem ermöglicht. 
 
Die Regiobank TWINT App kann vom Kunden verwendet werden, um: 
  • Zahlungen zwischen TWINT Nutzern durchzuführen («P2P-Zahlung»); 
  • als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsan-bietern, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend «Händler»), eingesetzt zu werden («P2M-Zahlung»); und
  • Rechnungen von gewissen Rechnungsstellern zu bezahlen («Rechnungszahlung»). 
    Darüber hinaus bietet die Bank verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben dem Kunden u. a., Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in der Regiobank TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Regiobank TWINT App einzulösen.
1.3 Technische Voraussetzungen
Die Regiobank TWINT App darf nur von einem offiziellen App-Store bezogen werden. Benötigt wird ein Smartphone, das (i) mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet ist und (ii) die im jeweiligen offiziellen App-Store angegebenen Anforderungen erfüllt. 
Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung. 
 
1.4 Registrierung und Identifizierung
Zur Nutzung der Regiobank TWINT App ist der Kunde verpflichtet, sich in der Regiobank TWINT App zu registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Bank behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. Mit der Registration bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. 
Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in der Regiobank TWINT App aktualisiert werden.
Die Bank behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.  
 
1.5 Geheimhaltung
Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z. B. Name, Wohnort, Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
  • Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben.
  • Zwecks Inkasso von Forderungen der Bank. 
  • Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist.
  • Zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Bank.
  • Bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes.
    Die Bank darf Twint als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der Regiobank TWINT App durch den Kunden. 
1.6 Support
Die Bank stellt dem Kunden im Sinne eines technischen Supports über die Regiobank TWINT App eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der Bank auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann. 
 
1.7 Sorgfalts- und andere Pflichten des Kunden
Beim Umgang mit der Regiobank TWINT App sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch den Kunden einzuhalten: 
  • Das Smartphone ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). 
  • Der Code für die Nutzung der Regiobank TWINT App und der SMS-Code für die Verifizierung sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. 
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobiltelefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
  • Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 
  • Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der Regiobank TWINT App erfolgen kann.
  • Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones), sowie Verbot der Installation von nicht im offiziellen App-Store erhältlichen Apps, da dies das Smartphone für Viren und Malware anfälliger macht.
  • Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
  • Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die ihr entstehenden Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.
  • Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der Regiobank TWINT App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden, so dass ohne Verzögerung allfällige Massnahmen eingeleitet werden können. 
    Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines TWINT Kontos bzw. Smartphones verantwortlich und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Regiobank TWINT App ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der Regiobank TWINT App des Kunden vornimmt, dem Kunden zugerechnet.
 
1.8 Privatnutzung; Missbräuche
Die Regiobank TWINT App darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden; insbesondere ist es nicht zulässig, die Regiobank TWINT App zum Empfangen von P2P-Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden. 
Weicht die Nutzung der Regiobank TWINT App nach Ansicht der Bank erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die Bank den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung frist- und entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei der Registrierung.
 
1.9 Legitimation und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Smartphone und Nutzung der Regiobank TWINT App (z.B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Smartphone eine Transaktion tätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, die Regiobank TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet oder in anderer Weise die Regiobank TWINT App nutzt, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der Regiobank TWINT App zu tätigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer des Smartphones handelt. 
 
Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer 1.9 getätigten Transaktionen bzw. die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist berechtigte, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.
 
Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die ihm wegen missbräuchlicher Nutzung der Regiobank TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhaltung seiner Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen ein unwiederbringlicher Schaden aus der missbräuchlichen Verwendung der Regiobank TWINT App durch einen unberechtigten Dritten entstanden ist.
 
Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5’000.– je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebende Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.
 
Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive mögliche Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.

 

1.10 Haftung
Die Bank haftet nicht für den Kunden entstandene Verluste oder Schäden aufgrund der Verwendung der Regiobank TWINT App, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
  • aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
  • die ganz oder teilweise auf einen Verstoss des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen oder anwendbare Gesetze zurück-zuführen sind;
  • aufgrund einer Störung oder eines Fehlers der Regiobank TWINT App oder der verwendeten Hardware;
  • aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
  • aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
  • in Bezug auf Mehrwertleistungen;
  • die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der Bank) zurückzuführen sind;
    es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden der Bank zurückzuführen. Die Bank ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 3'000. Die Beanstandung einer Zahlung muss spätestens innert 30 Tagen ab Ausführung der Zahlung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche des Kunden verfallen. 
    Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. 
    Die Leistung der mit der Regiobank TWINT App bezahlten Waren und Dienstleistungen steht ausserhalb des Einflussbereiches der Bank. Ansprüche für den Bezug von Waren und Dienstleistungen und damit verbundene Ansprüche (z. B. Garantie) hat der Kunde direkt gegenüber dem Händler geltend zu machen. Die Bank schliesst jegliche Gewährleistung und Haftung für mit der Regiobank TWINT App bezahlte Waren und Dienstleistungen aus. 
    Der Kunde hält die Bank schadlos für Schäden oder Verluste, die die Bank aufgrund der Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden oder Ausführung von Anweisungen entstehen. 
 
1.11 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die Regiobank TWINT App. Bei Bedarf kann die Bank den Kunden auch ausserhalb der Regiobank TWINT App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder sicher. 
 
1.12 Änderungen Nutzungsbedingungen
Die Bank kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann der Kunde die Regiobank TWINT App nicht mehr verwenden. 
 
1.13 Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkungen der Dienstleistungen
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. 

Die Bank behält sich vor, das Angebot in der Regiobank TWINT App jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
 
Die Bank kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung der Regiobank TWINT App für einzelne Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen, insbesondere wo dies nach Auffassung der Bank aus rechtlichen Gründen oder solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können Umstände eintreten, die die Bank verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. 

Der Kunde verpflichtet sich, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.
 
1.14 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Regiobank TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtigten Dritten. 
 
1.15 Datenschutz
Die Bank verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, DSV) einzuhalten. 

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z. B. Payment Service Provider) beiziehen darf und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle dieser Dienstleister.
 
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Transaktionsdaten zu Marketing- und Werbezwecken ausgewertet werden und somit das Nutzungsverhalten des Kunden analysiert wird. Dazu gehören Daten und Informationen zum Händler/Rechnungssteller, zum Zeitpunkt, zur Art und zum Betrag der mit der Regiobank TWINT App getätigten Transaktionen. Zudem wird erfasst und ausgewertet, welche Angebote der Kunde in der Regiobank TWINT App anschaut, aktiviert und einlöst. Die Bank hat keine Einsicht in den Inhalt des Warenkorbes des Kunden und wertet solche Daten entsprechend auch nicht aus.

Die Analyse des Nutzungsverhaltens und der allfälligen weiteren Daten haben den Zweck, dem Kunden Angebote und Werbung zu mit der Bank verbundenen Produkten und Dienstleistungen anzuzeigen, die den Kunden möglicherweise interessieren könnten. Angebote von Dritten, die nicht mit der Bank verbunden sind, werden dem Kunden nur angezeigt, wenn das entsprechende Einverständnis gegeben wurde (siehe Ziffer 3.1.1).

Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der Bank (www.regiobank.ch).
 
1.16 Dauer und Kündigung
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Kunde kann die Regiobank TWINT App jederzeit löschen, oder beide Vertragsparteien können die Geschäftsbeziehung jederzeit schriftlich kündigen. 
 
1.17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank (inkl. internationale Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. 

Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Solothurn ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für den Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Solothurn sodann auch Betreibungsort. 


2. Zahlungsfunktionen

2.1 Limiten

Der Kunde kann die jeweils gültigen Limiten direkt in der Regiobank TWINT App einsehen.

Die Bank behält sich vor, diese Limiten jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limiten einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. 

2.2 Referenzkonto

Bei der Registrierung muss der Kunde in der Regiobank TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»). Belastungen und Gutschriften erfolgen immer auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto. 

Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss der Kunde auf dem Referenzkonto über frei verfügbares Guthaben mindestens im Umfang der Zahlung verfügen.

2.3 Zahlen mit Regiobank TWINT App

Der Kunde kann mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TWINT Guthaben an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In- und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen, an Rechnungssteller und an andere TWINT Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.

Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom verknüpften Konto abgebucht.

Der Kunde kann in den Einstellungen der Regiobank TWINT App frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung nur nach ausdrücklicher Bestätigung («OK-Button») erfolgen soll. Die entsprechende Limite kann jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen – auch wiederkehrende (Abonnement) – bei Händlern und Rechnungsstellern, bei welchen Regiobank TWINT als Zahlungsart hinterlegt wurde und bei denen die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben wurden. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung. 

Bei der Hinterlegung von Regiobank TWINT als Zahlungsart ermächtigt der Kunde einen Händler bzw. Rechnungssteller, den entsprechenden Betrag direkt über Regiobank TWINT abzubuchen, ohne dass einzelne Belastungen autorisiert werden müssen. Dies können auch wiederkehrende Transaktionen sein, z. B. für ein Abonnement. Die Hinterlegung dieser TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler bzw. Rechnungssteller voraus, wobei nicht unterschieden wird zwischen einer Ermächtigung für eine einmalige Transaktion oder für wiederkehrende Transaktionen, z. B. für ein Abonnement. Eine solche Ermächtigung kann in der Regiobank TWINT App jederzeit widerrufen werden. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen können nur beim Händler bzw. Rechnungssteller erneuert werden.

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z. B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.

Bei internationalen Zahlungen müssen die Kunden die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Die Kunden haben sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen. 

Rechnungszahlungen werden vom TWINT Zahlungssystem mit einer zeitlichen Verzögerung verarbeitet. Diese Verzögerung kann bis zu einer Woche betragen. Es obliegt dem Kunden, die fristgerechte Zahlung an den Rechnungssteller sicherzustellen. Eine Rückabwicklung einer Rechnungszahlung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Rechnungssteller zu einigen.

Bei P2P-Zahlungen an andere TWINT Nutzer kann der Kunde zusätzlich Nachrichten und/oder Bilder mitsenden. Es ist untersagt, Nachrichten oder Bilder mit anstössigem oder illegalem Inhalt über TWINT zu versenden bzw. andere TWINT Nutzer über diese Funktion zu belästigen. 

2.4 Belastung der Zahlungen

Der Kunde anerkennt sämtliche getätigten P2M-, P2P- und Rechnungszahlungen, welche mit der Regiobank TWINT App von seinem Smartphone aus erfolgt sind und in Regiobank TWINT als Zahlung registriert wurden, selbst wenn diese Zahlungen ohne seine Zustimmung erfolgt sind.

2.5 Preise und Drittvergütungen

Die Installation der Regiobank TWINT App und die Nutzung der damit verbundenen Grundfunktionen sind grundsätzlich kostenlos. Allfällig anfallende Gebühren für weitere Dienstleistungen werden dem Kunden vorgängig in der Regiobank TWINT App angezeigt. Neue Gebühren werden in geeigneter Form kommuniziert. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die Regiobank TWINT App weiterhin nutzt. 

Bei P2M- und Rechnungszahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die Bank unter Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert beschrieben. Sie erlauben der Bank, die Benutzung der Regiobank TWINT App grundsätzlich kostenlos anzubieten. Der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher Drittvergütungen, die die Bank in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten könnte. 

2.6 Verrechnung

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank offene Forderungen gegenüber ihnen mit den bei der Bank bestehenden Guthaben verrechnen kann.

2.7 Zahlungsinformationen

Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs und der Standort des Point of Interactions («POI»), an welchen die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die Transaktionen sind in der Regiobank TWINT App während maximal 180 Tagen ersichtlich. 

2.8 Sperrung durch den Kunden

Der Kunde kann seinen Zugang zur Regiobank TWINT App sperren lassen. Die Sperre kann nur während der üblichen Geschäftszeiten der Bank verlangt werden. Die bis zum Zeitpunkt des Sperrungsantrags ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der Regiobank TWINT App gemäss Ziff. 1.9. 

2.9 Leistungsänderung und Sperrung des Zugangs durch die Bank

Die Bank kann die Dienstleistung jederzeit anpassen, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der Regiobank TWINT App oder den Zugang des Kunden zur Regiobank TWINT App jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen die Verfügbarkeit einschränken. Eine Haftung der Bank ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 

3. Mehrwertleistungen

3.1«Mobile-Marketing-Kampagnen»

3.1.1. Ausspielung von Kampagnen
Die Bank kann den Kunden Anzeigen (z. B. Informationen zur Regiobank TWINT App oder Werbung), Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in der Regiobank TWINT App ausspielen, wo diese gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. 

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden: 

  • Kampagnen der Bank oder des TWINT Zahlungssystems in eigener Sache (nachfolgend «TWINT Kampagnen»).
  • Kampagnen der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nach-folgend «TWINT Mehrwert-Kampagnen»).
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Kampagnen»).

Im Gegensatz zu den TWINT Kampagnen und TWINT Mehrwert-Kampagnen setzt die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Kampagnen voraus, dass der Kunde durch Aktivierung in der Regiobank TWINT App die ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde sodann ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank weitere Daten für die personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann. Diese Zustimmung kann in der Regiobank TWINT App jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat zur Folge, dass keine Drittanbieter-Kampagnen mehr ausgespielt werden, alle aktivierten Drittanbieter-Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert werden kann. 

Kampagnen können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung einer entsprechenden Kampagne gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert. 

3.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie in der Regiobank TWINT App angezeigt werden. 

Es gibt Kampagnen, die vorgängig in der Regiobank TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst wurden. 

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass sie vorgängig in der Regiobank TWINT App aktiviert werden müssen. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der Regiobank TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne bzw. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cashback-Guthabens zurückerstattet. Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Cashback-Guthabens zu verzögern, bis das Cashback-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern.

Der Kunde wird in der Regiobank TWINT App über den aktuellen Stand seines Cashback-Guthabens informiert. 

3.2 Kundenkarten

Der Kunde hat die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der Regiobank TWINT App zu hinterlegen. Hinterlegte Kundenkarten können jederzeit wieder aus der Regiobank TWINT App entfernt werden. 

Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Kundenkarte in der Regiobank TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Regiobank TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Kundenkarte technisch möglich ist. Andere Kundenkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden. 

Die Bank kann hinterlegte Kundenkarten aus der Regiobank TWINT App entfernen, wenn die Kundenkarte abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Regiobank TWINT App zur Verfügung steht. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in der Regiobank TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1). 

3.3 Partner- und andere Funktionen

Im Bereich «Partner-Funktionen» hat der Kunde die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Gewisse Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen.

Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung. Die Bank übernimmt keine Haftung für diese Angebote. Bei Beanstandungen hat sich der Kunde direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden. 

3.4 Weitere Mehrwertleistungen»

Die Bank kann neben Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen» und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der Regiobank TWINT App anbieten und dafür gegebenenfalls separate Vertragsbedingungen vorsehen. 

3.5 Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter-Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen», die Funktion «Später bezahlen» und allfällige weitere Mehrwertleistungen in der Regiobank TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank haftet hierfür nicht und hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen. 

Auch haftet die Bank nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z. B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der Regiobank TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die Bank kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Der Kunde trägt einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

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