NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGIOBANK TWINT
NUTZUNGSBEDINGUNGEN REGIOBANK TWINT
Dieser Text gilt sinngemäss auch für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.
1. Allgemeines
Die Bank bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend der «Kunde») mit einem E-Banking-Vertrag unter dem Namen «Regiobank TWINT» eine eigene mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Regiobank TWINT App»).
Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend «Nutzungsbedingungen»), zusammen mit weiteren, den Kunden mitgeteilten Vertragsbe-stimmungen (z. B. mittels Anzeige in der Regiobank TWINT App oder an einem anderen Ort akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen), bilden gesamthaft den zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Regiobank TWINT App (nachfolgend «Vertrag»).
Diese Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald sich der Kunde in der Regiobank TWINT App registriert und dabei den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat bzw. wenn er nach Anpassung der Nutzungsbedingungen die Regiobank TWINT App weiter nutzt.
1.2 Dienstleistungen
- Zahlungen zwischen TWINT Nutzern durchzuführen («P2P-Zahlung»);
- als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsan-bietern, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend «Händler»), eingesetzt zu werden («P2M-Zahlung»); und
- Rechnungen von gewissen Rechnungsstellern zu bezahlen («Rechnungszahlung»).
Darüber hinaus bietet die Bank verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben dem Kunden u. a., Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in der Regiobank TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Regiobank TWINT App einzulösen.
Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung.
Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in der Regiobank TWINT App aktualisiert werden.
Die Bank behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
- Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben.
- Zwecks Inkasso von Forderungen der Bank.
- Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist.
- Zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Bank.
- Bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes.
Die Bank darf Twint als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der Regiobank TWINT App durch den Kunden.
- Das Smartphone ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
- Der Code für die Nutzung der Regiobank TWINT App und der SMS-Code für die Verifizierung sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
- Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobiltelefonnummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
- Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der Regiobank TWINT App erfolgen kann.
- Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones), sowie Verbot der Installation von nicht im offiziellen App-Store erhältlichen Apps, da dies das Smartphone für Viren und Malware anfälliger macht.
- Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
- Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die ihr entstehenden Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.
- Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der Regiobank TWINT App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden, so dass ohne Verzögerung allfällige Massnahmen eingeleitet werden können.
Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines TWINT Kontos bzw. Smartphones verantwortlich und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Regiobank TWINT App ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der Regiobank TWINT App des Kunden vornimmt, dem Kunden zugerechnet.
- aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
- die ganz oder teilweise auf einen Verstoss des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen oder anwendbare Gesetze zurück-zuführen sind;
- aufgrund einer Störung oder eines Fehlers der Regiobank TWINT App oder der verwendeten Hardware;
- aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
- aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
- in Bezug auf Mehrwertleistungen;
- die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der Bank) zurückzuführen sind;
es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden der Bank zurückzuführen. Die Bank ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 3'000. Die Beanstandung einer Zahlung muss spätestens innert 30 Tagen ab Ausführung der Zahlung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche des Kunden verfallen.
Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Leistung der mit der Regiobank TWINT App bezahlten Waren und Dienstleistungen steht ausserhalb des Einflussbereiches der Bank. Ansprüche für den Bezug von Waren und Dienstleistungen und damit verbundene Ansprüche (z. B. Garantie) hat der Kunde direkt gegenüber dem Händler geltend zu machen. Die Bank schliesst jegliche Gewährleistung und Haftung für mit der Regiobank TWINT App bezahlte Waren und Dienstleistungen aus.
Der Kunde hält die Bank schadlos für Schäden oder Verluste, die die Bank aufgrund der Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden oder Ausführung von Anweisungen entstehen.
Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
Die Bank behält sich vor, das Angebot in der Regiobank TWINT App jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
Der Kunde verpflichtet sich, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z. B. Payment Service Provider) beiziehen darf und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle dieser Dienstleister.
Die Analyse des Nutzungsverhaltens und der allfälligen weiteren Daten haben den Zweck, dem Kunden Angebote und Werbung zu mit der Bank verbundenen Produkten und Dienstleistungen anzuzeigen, die den Kunden möglicherweise interessieren könnten. Angebote von Dritten, die nicht mit der Bank verbunden sind, werden dem Kunden nur angezeigt, wenn das entsprechende Einverständnis gegeben wurde (siehe Ziffer 3.1.1).
Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der Bank (www.regiobank.ch).
Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Solothurn ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für den Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Solothurn sodann auch Betreibungsort.
2. Zahlungsfunktionen
Der Kunde kann die jeweils gültigen Limiten direkt in der Regiobank TWINT App einsehen.
Die Bank behält sich vor, diese Limiten jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limiten einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
Bei der Registrierung muss der Kunde in der Regiobank TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»). Belastungen und Gutschriften erfolgen immer auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto.
Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss der Kunde auf dem Referenzkonto über frei verfügbares Guthaben mindestens im Umfang der Zahlung verfügen.
Der Kunde kann mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TWINT Guthaben an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In- und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen, an Rechnungssteller und an andere TWINT Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.
Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom verknüpften Konto abgebucht.
Der Kunde kann in den Einstellungen der Regiobank TWINT App frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung nur nach ausdrücklicher Bestätigung («OK-Button») erfolgen soll. Die entsprechende Limite kann jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen – auch wiederkehrende (Abonnement) – bei Händlern und Rechnungsstellern, bei welchen Regiobank TWINT als Zahlungsart hinterlegt wurde und bei denen die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben wurden. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.
Bei der Hinterlegung von Regiobank TWINT als Zahlungsart ermächtigt der Kunde einen Händler bzw. Rechnungssteller, den entsprechenden Betrag direkt über Regiobank TWINT abzubuchen, ohne dass einzelne Belastungen autorisiert werden müssen. Dies können auch wiederkehrende Transaktionen sein, z. B. für ein Abonnement. Die Hinterlegung dieser TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler bzw. Rechnungssteller voraus, wobei nicht unterschieden wird zwischen einer Ermächtigung für eine einmalige Transaktion oder für wiederkehrende Transaktionen, z. B. für ein Abonnement. Eine solche Ermächtigung kann in der Regiobank TWINT App jederzeit widerrufen werden. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen können nur beim Händler bzw. Rechnungssteller erneuert werden.
Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z. B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.
Bei internationalen Zahlungen müssen die Kunden die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Die Kunden haben sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.
Rechnungszahlungen werden vom TWINT Zahlungssystem mit einer zeitlichen Verzögerung verarbeitet. Diese Verzögerung kann bis zu einer Woche betragen. Es obliegt dem Kunden, die fristgerechte Zahlung an den Rechnungssteller sicherzustellen. Eine Rückabwicklung einer Rechnungszahlung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Rechnungssteller zu einigen.
Bei P2P-Zahlungen an andere TWINT Nutzer kann der Kunde zusätzlich Nachrichten und/oder Bilder mitsenden. Es ist untersagt, Nachrichten oder Bilder mit anstössigem oder illegalem Inhalt über TWINT zu versenden bzw. andere TWINT Nutzer über diese Funktion zu belästigen.
Der Kunde anerkennt sämtliche getätigten P2M-, P2P- und Rechnungszahlungen, welche mit der Regiobank TWINT App von seinem Smartphone aus erfolgt sind und in Regiobank TWINT als Zahlung registriert wurden, selbst wenn diese Zahlungen ohne seine Zustimmung erfolgt sind.
Die Installation der Regiobank TWINT App und die Nutzung der damit verbundenen Grundfunktionen sind grundsätzlich kostenlos. Allfällig anfallende Gebühren für weitere Dienstleistungen werden dem Kunden vorgängig in der Regiobank TWINT App angezeigt. Neue Gebühren werden in geeigneter Form kommuniziert. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die Regiobank TWINT App weiterhin nutzt.
Bei P2M- und Rechnungszahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die Bank unter Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert beschrieben. Sie erlauben der Bank, die Benutzung der Regiobank TWINT App grundsätzlich kostenlos anzubieten. Der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher Drittvergütungen, die die Bank in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten könnte.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank offene Forderungen gegenüber ihnen mit den bei der Bank bestehenden Guthaben verrechnen kann.
Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs und der Standort des Point of Interactions («POI»), an welchen die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die Transaktionen sind in der Regiobank TWINT App während maximal 180 Tagen ersichtlich.
Der Kunde kann seinen Zugang zur Regiobank TWINT App sperren lassen. Die Sperre kann nur während der üblichen Geschäftszeiten der Bank verlangt werden. Die bis zum Zeitpunkt des Sperrungsantrags ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der Regiobank TWINT App gemäss Ziff. 1.9.
Die Bank kann die Dienstleistung jederzeit anpassen, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der Regiobank TWINT App oder den Zugang des Kunden zur Regiobank TWINT App jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen, rechtlichen oder regulatorischen Gründen die Verfügbarkeit einschränken. Eine Haftung der Bank ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Mehrwertleistungen
3.1.1. Ausspielung von Kampagnen
Die Bank kann den Kunden Anzeigen (z. B. Informationen zur Regiobank TWINT App oder Werbung), Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in der Regiobank TWINT App ausspielen, wo diese gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:
- Kampagnen der Bank oder des TWINT Zahlungssystems in eigener Sache (nachfolgend «TWINT Kampagnen»).
- Kampagnen der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nach-folgend «TWINT Mehrwert-Kampagnen»).
- Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Kampagnen»).
Im Gegensatz zu den TWINT Kampagnen und TWINT Mehrwert-Kampagnen setzt die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Kampagnen voraus, dass der Kunde durch Aktivierung in der Regiobank TWINT App die ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde sodann ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank weitere Daten für die personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann. Diese Zustimmung kann in der Regiobank TWINT App jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat zur Folge, dass keine Drittanbieter-Kampagnen mehr ausgespielt werden, alle aktivierten Drittanbieter-Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert werden kann.
Kampagnen können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung einer entsprechenden Kampagne gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
3.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie in der Regiobank TWINT App angezeigt werden.
Es gibt Kampagnen, die vorgängig in der Regiobank TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst wurden.
Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass sie vorgängig in der Regiobank TWINT App aktiviert werden müssen. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der Regiobank TWINT App eingelöst werden.
Die Aktivierung einer Kampagne bzw. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cashback-Guthabens zurückerstattet. Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Cashback-Guthabens zu verzögern, bis das Cashback-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern.
Der Kunde wird in der Regiobank TWINT App über den aktuellen Stand seines Cashback-Guthabens informiert.
Der Kunde hat die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in der Regiobank TWINT App zu hinterlegen. Hinterlegte Kundenkarten können jederzeit wieder aus der Regiobank TWINT App entfernt werden.
Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Kundenkarte in der Regiobank TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Regiobank TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Kundenkarte technisch möglich ist. Andere Kundenkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden.
Die Bank kann hinterlegte Kundenkarten aus der Regiobank TWINT App entfernen, wenn die Kundenkarte abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Regiobank TWINT App zur Verfügung steht.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in der Regiobank TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1).
Im Bereich «Partner-Funktionen» hat der Kunde die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Gewisse Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen.
Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung. Die Bank übernimmt keine Haftung für diese Angebote. Bei Beanstandungen hat sich der Kunde direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden.
Die Bank kann neben Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen» und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der Regiobank TWINT App anbieten und dafür gegebenenfalls separate Vertragsbedingungen vorsehen.
Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter-Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen», die Funktion «Später bezahlen» und allfällige weitere Mehrwertleistungen in der Regiobank TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank haftet hierfür nicht und hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen.
Auch haftet die Bank nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z. B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der Regiobank TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die Bank kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Der Kunde trägt einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
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